Nach den Vorschriften des Patientenrechtegesetzes vom 26.02.2013 bin ich verpflichtet, mit Ihnen einen schriftlichen Behandlungsvertrag zu schließen.
Dieser enthält die Grundlagen des Vertragsverhältnisses zwischen Heilpraktiker und Patient, d.h.
- die Mitwirkungs- und Leistungspflicht der Vertragsparteien,
- die Aufklärungspflicht des Behandelnden,
- die Einholung der Einwilligung vor der Durchführung der Behandlung usw.
Für Sie als Patient bedeutet dies:
- Sicherheit in Bezug auf die Art und Durchführung der Behandlung
- Vertrag jederzeit kündbar
- Einsicht in meine Aufzeichnungen
Bitte erschrecken Sie also nicht, wenn ich Sie zunächst mit »Papierkram« konfrontiere.
Sie können die Erstanamnese bestmöglich unterstützen, indem Sie mir vorab bereits einen Anamnesebogen ausfüllen und Ihre aktuellen Befunde zum Gespräch mitbringen. Sie erhalten die Unterlagen von mir bei Terminvereinbarung.
Behandlungskosten:
Grundlage für meine Kostenabrechnung ist das Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie (LVKH). Da das unverbindliche, private Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) die klassische Homöopathie als alleinige Therapieform nicht abbildet, kommt diese in meiner Praxis nur bei anderen ergänzenden Behandlungsformen zur Anwendung. Da sowohl das GebüH als auch das LVKH ein Verzeichnis von Leistungen und keine Gebührenordnung sind, gilt die freie Honorarvereinbarung zwischen Patient und Heilpraktiker. Vor Behandlungsbeginn wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
Eine Erstanamnese kostet
- für Erwachsene 193 €,
- für Kinder 148 €.