Der Titel »Heilpraktiker« ist eine in Deutschland nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) vom 17.2.1939 erteilte Berufsbezeichnung. Über den Antrag auf Erteilung entscheidet nach der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (DVO) vom 18.02.1939 die Untere Verwaltungsbehörde.
Berufsrechtliche Regelungen und Zugang zu diesen Regelungen:
- Heilpraktikergesetz (HeilprG, BGBI. III 2122-2) – Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
- Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpr GDV1, BGBI. III 2122-2-1)
Die Gesetze können auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz eingesehen werden:
www.gesetze-im-internet.de
Behördliche Zulassung:
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung gem. §1 Heilpraktikergesetz, erteilt durch das Gesundheitsamt München. Bescheid durch das Landratsamt München vom 19.11.2012.
Verbandszugehörigkeit:
Homöopathie Forum e.V.
Grubmühlerfeldstraße 14a
82131 Gauting bei München
http://www.homoeopathie-forum.de
Haftungsausschluss:
Aus rechtlichen Gründen weise ich besonders darauf hin, dass bei keiner der aufgeführten Therapien der Eindruck erweckt wird, dass hier ein Heilungsversprechen meinerseits zugrunde liegt, bzw. Linderung oder Verbesserung einer Erkrankung garantiert oder versprochen wird.
Diese Angabe ist nach neuester Rechtssprechung erforderlich.